Inhalt des Artikels ist das Leasen von Kaffeemaschinen. Eine Kaffeemaschine gehört zur Grundausstattung eines jeden Büros. Die meisten Arbeitgeber spendieren ihren Mitarbeitern den Kaffee und fördern auf diese Weise mit geringem Einsatz die Mitarbeiterzufriedenheit gleichermaßen wie die Konzentrationsfähigkeit. Für Unternehmen stellt sich dabei die Frage, ob es die benötigte Kaffeemaschine selbst kauft oder einen Leasing- beziehungsweise Mietvertrag für den Kaffeeautomaten abschließt.

Was soll eine Kaffeemaschine leisten?

Eine schlichte Haushaltskaffeemaschine ist angesichts des hohen Kaffeebedarfs für das Büro kaum geeignet. Ein hochwertiger Kaffeevollautomat oder Halbautomat, wie zum Beispiel eine Siebträgermaschine (weitere Infos hier), kann sowohl schwarzen Bohnenkaffee als auch verschiedene Kaffeespezialitäten herstellen. Das leistungsstarke Gerät brüht den Kaffee im Hochdruckverfahren auf und verwendet ein spezielles Brühsystem. So kommt das Aroma der Kaffeebohnen vollständig zur Entfaltung, sodass die Mitarbeiter einen wohlschmeckenden, aromatischen Kaffee genießen können. Praktisch: viele Geräte entkalken sich zudem selbst. Hochwertige Kaffeeautomaten sind in der Anschaffung teuer, die hohen Einmalkosten lassen sich jedoch leicht umgehen. Das in der Gastronomie fast ausschließlich zur Anwendung kommende Verfahren, eine professionelle Kaffeemaschine zu leasen oder zu mieten, lässt sich auf jedes Gewerbe übertragen.

Die Kaffeemaschine leasen oder mieten?

Sowohl die Miete als auch das Leasing einer Kaffeemaschine schont das Budget eines Unternehmens. Der Leasingvertrag über einen Kaffeeautomaten wird über eine festgelegte Zeit abgeschlossen, im Anschluss kann der Betrieb das Gerät zum Restwert erwerben oder einen weiteren Leasingvertrag über einen neuen Kaffeeautomaten abschließen. Ebenso wie beim Leasing lassen sich die Kosten für die Miete einer gewerblichen Kaffeemaschine zuverlässig planen. Im Idealfall schließt der Betrieb zusätzlich zum Mietvertrag über das Gerät einen Wartungs- und Servicevertrag ab: Der Vertragspartner liefert den Kaffee zuverlässig und zum vereinbarten Preis, sodass sich der Betrieb nicht selbst mit dem Kaffeeeinkauf befassen muss. Größere Betriebe können selbstverständlich auch mehrere Kaffeeautomaten gleichzeitig mieten oder leasen.

Unkomplizierter Kaffeegenuss für Unternehmen

Eine gemietete oder geleaste Kaffeemaschine ist wirtschaftlicher als der Kauf eines oder mehrerer Geräte. Die Leasingkosten oder Mietzahlungen lassen sich sofort als Betriebsausgaben geltend machen, während ein vom Unternehmen erworbener hochwertiger Kaffeevollautomat oder Halbautomat, dessen Preis je nach Leistungsumfang mehrere tausend Euro betragen kann, zunächst aktiviert werden muss. Ein Wartungs- und Servicevertrag gewährleistet zugleich die Pflege des Kaffeeautomaten, sodass das Unternehmen hier von allen Aufgaben befreit wird.


Quelle des Bildes: Thinkstock, iStock, limpido

Werbung

Kommentarfunktion ist geschlossen.